Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 72 Grundbewertung
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/72#abs-1 (1) Bei der Grundbewertung werden für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate geteilt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/72#abs-2 (2) Der belegungsfähige Gesamtzeitraum umfasst die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum verlängert sich um Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/72#abs-3 (3) Nicht belegungsfähig sind Kalendermonate mit
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu § 72 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 17.04.2007 – B 5 RJ 15/04 RZitiert von 3
- BSG, 25.11.2008 – B 5 RJ 15/04 RZitiert von 4
- BSG, 02.03.2010 – B 5 KN 1/07 RRentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Berücksichtigung von Schulzeiten - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 9
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 – L 22 R 371/14Zitiert von 2
- LSG Schleswig, 02.06.2015 – L 7 R 143/14
- LSG NRW, 25.04.2007 – L 8 (3) R 259/05
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 24.02.2025 – L 5 R 20/24Zitiert von 1
- LSG Hessen, 30.09.2024 – L 5 R 282/21Zitiert von 1
- FG Köln, 25.09.2024 – 9 K 728/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.